Das Gesetz sieht vor, dass ab 6. August für den Zugang zu öffentlichen Restaurants, Schwimmbädern, Wellnessbereichen und Fitnessstudios auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben der Green Pass erforderlich ist. Die Kontrolle dieser zum Zugang erforderlichen Voraussetzungen wird per Gesetz den Betreibern übertragen, die angehalten sind, die Dokumente der einzelnen Gäste zu überprüfen. Dies vorausgeschickt informieren wir Sie, dass ab 06.08.2021 alle Gäste ab 12 Jahren beim Check-in den Green Pass vorweisen müssen. Wir erinnern daran, dass der Green Pass die Bestätigung erbringt, dass die Person
- mindestens eine Impfdosis erhalten hat (9 Monate Gültigkeit)
- einen Negativtest vorweisen kann der nicht älter als 48 Stunden ist
- in den letzten 6 Monaten von SARS-CoV-2 genesen ist (6 Monate Gültigkeit).
Um die Kontrolle der Unterlagen effizient und zeitsparend zu gestalten und diese auch bei Telefon- bzw. Internet-Netzunterbrechungen oder sonstigen technischen Problemen zu gewährleisten, bitten wir Sie beim Check-in den Green Pass Ausdruck vorzuweisen um damit die Impfung, Genesung oder das negative Testergebnis zu bescheinigen.
Wir weisen darauf hin, dass die geltenden Covid-19 Regeln, die innerhalb unserer Betriebe die Verhaltensregeln bestimmen (bspw. Sicherheitsabstände, Maskenpflicht etc.) auch weiterhin uneingeschränkt und für alle Gäste gelten, unabhängig vom Green Pass.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit!